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DEIN HANDWERK.

DEINE ZUKUNFT.

Frankfurt setzt auf Menschen, die anpacken – Menschen, die ein bestehendes Handwerksunternehmen übernehmen wollen, um es mit neuen Ideen, Mut und eigener Handschrift weiterzuführen. Damit dieser Schritt gelingt, unterstützt die Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Tradition zu erhalten und einem Betrieb eine neue Perspektive zu geben. Auf Grundlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung stellt die Stadt gezielt Mittel bereit, um Nachfolgen im Handwerk zu erleichtern und die Zukunft dieses wichtigen Wirtschaftsbereichs zu stärken.

Wer sich für eine Betriebsübernahme entscheidet, erhält finanzielle Rückendeckung über ein neues Förderprogramm, das verschiedene Schritte rund um die Nachfolge unterstützt. Ob Kaufpreisfinanzierung, Modernisierung, Qualifizierungsmaßnahmen für den Einstieg in die Unternehmensführung oder die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen – das Programm hilft dabei, gut vorbereitet und wirtschaftlich stabil in die neue Rolle zu starten. Insgesamt können bis zu 20.000 Euro bereitgestellt werden, um den Übergang so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

→ Der Programmstart soll in Kürze erfolgen. Wir informieren Sie auf dieser Website und über die weiteren Kanäle der Wirtschaftsförderung, sobald eine Beantragung möglich ist.

Wichtige Informationen zum Förderprogramm zur Nachfolge Handwerk

  • Sicherung des Bestands von Handwerksunternehmen in Frankfurt am Main
  • Erhalt bestehender und zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes
  • Sicherung des handwerklichen Dienstleistungsangebots

Basisförderung:

  • Zuschuss zum Kaufpreis für die genehmigte Betriebsübernahme
  • Max. 20 % des Kaufpreises, max. 5.000 Euro

Beschäftigungsbonus:

  • Zuschuss für übernommene sowie zusätzlich neu geschaffene Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse (Vollzeit)
  • 500 Euro je betreffendem Arbeits- und Ausbildungsverhältnis, max. 4.500 Euro

Investitionsförderung:

  • Zuschuss für Investitionen in Modernisierung und Digitalisierung des Betriebs
  • Max. 50 % der Investitionskosten, max. 8.000 Euro

Qualifizierungsbonus:

  • Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen des Übernehmenden
  • Max. 80 % der Kosten, max. 2.500 Euro

Die maximale Gesamtförderung pro Übernahme beträgt 20.000 Euro

Die Beantragung einer Förderung ist möglich durch:

  • eine natürliche Person, die eine selbstständige Tätigkeit durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens und dessen Geschäftsführung in Frankfurt am Main aufnimmt
  • eine juristische Person des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft, die ein bestehendes Unternehmen übernimmt.
  • Übernahme eines Unternehmens im Handwerk mit Sitz in Frankfurt am Main und maximal 20 Mitarbeitenden. 
  • Erfüllen der erforderlichen rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Unternehmensführung im jeweiligen Gewerk – oder im Falle einer juristischen Person Beschäftigung mindestens einer entsprechend qualifizierten Person. 
  • Antragsstellende dürfen sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
  • Nachweis über ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.
  • Die Übernahme darf nicht vor Antragstellung begonnen worden sein. Als Übernahmebeginn gilt das Datum der Gewerbean- bzw. -ummeldung.
  • Zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens in der Höhe des in Anspruch genommenen zweckgebundenen Zuschusses nachgewiesen werden.
  • Antragstellende stimmen zu, dass alle relevanten Daten elektronisch gespeichert, für alle im Zusammenhang mit dem Antrag stehende Belange verarbeitet, für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle ausgewertet sowie die Auswertungsergebnisse unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen veröffentlichet werden. 
  • Zuwendungsempfangende habe die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 
  • Die Förderung wird als „De-minimis“-Beihilfe im Sinne der Verordnung der Europäischen Union (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt. Zuwendungsempfangende sind verpflichtet, die in den letzten drei Jahren (unabhängig vom Beihilfegeber) bereits erhaltenen Beihilfen, die als „De-minimis“-Beihilfen gewährt sowie auch laufende Beihilfeanträge, mit der Einreichung des Antrages anzuzeigen.
  • Bei den Zuwendungen handelt es sich um Subventionen im Sinne von § 264 StGB. Gemäß Ziff. 4.6 der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen werden den Antragstellenden im Antragsformular Tatsachen bezeichnet, die subventionserheblich im Sinne des § 264 StGB sind.
  1. Kontaktaufnahme zur Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (Informationen und Beratung zum Programm) sowie zur Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (Nachfolge-Beratungsgespräch)
  2. Anforderung der Antragsunterlagen beim für Wirtschaft zuständigen Dezernat (aktuell Dezernat IV) der Stadt Frankfurt am Main (dezernat.wirtschaft(at)stadt-frankfurt.de)  
  3. Antragsstellung mit einzureichenden Unterlagen an das für Wirtschaft zuständige Dezernat (aktuell Dezernat IV) der Stadt Frankfurt am Main (Ende des Antragszeitraums ist der 31.12.2026)
  4. Prüfung und ggf. Bewilligung durch das für Wirtschaft zuständige Dezernat (aktuell Dezernat IV) der Stadt Frankfurt am Main (die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs, ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht)
  5. Übernahme und Mittelanforderung durch die Antragstellenden innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheids
  6. Einreichung von Verwendungsnachweisen bis spätestens 12 Monate nach Übernahme 
  7. Ggf. Rückzahlungen, falls Förderbedingungen nicht eingehalten wurden 

 

Näheres zu allen voranstehend aufgeführten Punkten regelt die Förderrichtlinie, welche mit Anforderung aller notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt wird.

Ansprechpartner & Anmeldung

Christian Girmann
Projektleiter Kompetenzzentrum Gewerbeberatung & Stadtteilmanagement

+49 69 212 40740
christian.girmann(at)frankfurt-business.net

Adrian Burghardt (Handwerkskammer Frankfurt)
Leiter Betriebs- und Existenzgründungsberatung, Berater für Betriebswirtschaft

+49 69 97172 147
burghardt(at)hwk-rhein-main.de

Projektpartner

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Christian Girmann
Projektleiter Kompetenzzentrum Gewerbeberatung & Stadtteilmanagement

+49 69 212 40740
christian.girmann(at)frankfurt-business.net