Teilnahmeberechtigt sind Personen, die sich zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember des Vorjahres des Gründerpreis-Jahrganges im Stadtgebiet Frankfurt entweder a) selbstständig gemacht haben, oder b) deren operatives Geschäft – Verkauf an die Kundinnen und Kunden – in diesem Zeitraum begonnen hat.
Entscheidend für a) ist das Datum der Gewerbeanmeldung bzw. die Erfassung beim Finanzamt Frankfurt. Für b) müssen zusätzlich zur Gründungsdokumentation unzweifelhaft nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt werden. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Gründungen von freiberuflich tätigen Standesunternehmen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns gerne.